Präventionsbedarfsbogen
Zur Einschulung können die Kitas die aufnehmende Grundschule und das Förderzentrum mit dem Präventionsbedarfsbogen über einen zusätzlichen Förderbedarf des Kindes im ersten Schuljahr informieren. Erst dadurch wissen wir, dass eventuell Beratungsbedarf und zusätzliche Förderung durch die Mitarbeiter des Förderzentrums zum Wohl des Kindes nötig ist. Das Förderzentrum kann dann ...
- für das kommende erste Schuljahr der jeweiligen Klasse zusätzliche Unterstützung durch Sonderschullehrkräfte zuweisen
- prüfen, ob ggf. vorgezogene schulärztliche Untersuchungen notwendig sind
- prüfen, ob ggf. die Landesförderzentren Sehen und Hören informiert werden müssen
- eine Hilfsmittelversorgung organisieren
- zu Fragen von Schulbegleitung beraten
- alles organisieren um den sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Autismus, geistige Entwicklung oder körperlich-motorische Entwicklung festzustellen. Anschließend kann ihre Beschulungssituation optimiert werden:
- ggf. Nachteilsausgleich/Schulbegleitung bei Kindern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Autismus
- Beschulungsort und ggf. Schulbegleitung bei Kindern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung
- Beschulungsort, Nachteilsausgleich, Hilfsmittelversorgung und ggf. Schulbegleitung bei Kindern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf körperlich-motorische Entwicklung
Die Eltern müssen ihr Einverständnis mit dieser Informationsweitergabe erklären. Eltern, die sehen, dass ihr Kind diese zusätzlichen Förderanstrengungen benötigt, können die Kita bitten, mit ihnen zusammen den Präventionsbedarfsbogen auszufüllen und an die zuständige Grundschule bis Mitte Oktober weiterzuleiten.