Beratung zur schulischen Erziehungshilfe in der Regelschule

Das Ziel der schulischen Erziehungshilfe ist die bestmögliche schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarfen in der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie die Früherkennung von Problemsituationen und das Einleiten präventiver Maßnahmen.

 

Anlässe für die Beratung sind Schwierigkeiten

  • bei der Teilhabe im Unterricht (störendes Verhalten, Verweigerung, Schulunlust, Konzentrationsschwächen, Konflikte im Umgang mit Mitschülern und Lehrkräften, Absentismus)
  • im Pausenverhalten
  • in der Zusammenarbeit der am Erziehungsprozess Beteiligten
  • im häuslichen Bereich

 

Wir bieten

  • eine individuelle und vertrauliche Beratung sowie Rückmeldung für den Umgang und die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in den genannten Bereichen mit einer individuellen Beratung zur Lernplangestaltung
  • die Herstellung eines Kontaktes mit dem Jugendamt z.B. in Kooperation mit unserem Tandempartner (*) oder anderen Institutionen wie kinderpsychiatrischen Praxen zur weiteren Diagnostik sowie Empfehlungen für außerschulische Unterstützungsangebote

(*) Das Tandem ist Teil der Beratungstätigkeit und regelt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Es besteht aus einer Mitarbeiterin des Jugendamtes Pinneberg und Beratungs-Lehrkräften des Förderzentrums. Ziel ist eine Filterfunktion bei den Fällen und eine beschleunigte Fallvergabe. Sobald eine Fallzuständigkeit im Jugendamt besteht und eine Jugendhilfemaßnahme eingerichtet wurde, ist die entsprechende Person ausschließlich Ansprechpartner.

 

Wie kommt eine Beratung zustande?

  1. Lehrkräfte mit Beratungsanliegen füllen den Meldebogen „Erstinformation zur Beratung“ aus (https://foerderzentrum.lernnetz.de/Lehrer/formulare.html) und schicken diesen per E-Mail an das Schulbüro des Förderzentrums: foerderzentrum.rellingen@schule.landsh.de (Betreff: Beratung)
  2. Eine Beratungslehrkraft des Förderzentrums nimmt Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart Termine für ein Vorgespräch, für die Akteneinsicht, für die Hospitation von 1-2 Stunden im Unterricht und eine anschließende Beratung. Ggf. muss die zu beratende Lehrkraft für das Gespräch (Zeitbedarf 60 -90 min) vom Unterricht freigestellt werden.

 

Wir wünschen uns, dass Sie unser Angebot als Chance sehen, gemeinsam Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln.