Das Förderzentrum fördert in den Schulen…
1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich
• Lernen
• sozial-emotionaler Entwicklung
• Sprache
• körperlich motorischer Entwicklung
• autistischem Verhalten und
• (in Einzelfällen) geistiger Entwicklung
2. von Behinderung bedrohte Schüler und
3. von schwerem Schulversagen betroffene Kinder
Das Förderzentrum bietet..
• im Teamunterricht und in Kleingruppen Kooperation und Fördermaßnahmen im Unterricht der Schulen
• sonderpädagogische Diagnostik und ggf. die Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten bei einem vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf
• Beratung und Unterstützung bei Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten
• Sprachförderung in den Kitas
• eine Sprachheilintensivmaßnahme (in Kooperation mit der Caspar Voght Schule, Rellingen)
• Beratung und Unterstützung für Schüler mit autistischen Verhaltensweisen
Bei besonderen Lernschwierigkeiten helfen, das ist unser Job!
Die Förderzentren Lernen sind zuständig für Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Lernproblemen und sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Sie verfügen in der Regel aber auch über Angebote im Förderschwerpunkt Sprache sowie im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
In ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben die Förderzentren die Aufgabe, präventive und integrative Arbeit an den allgemein bildenden Schulen zu leisten. Sie unterstützen insbesondere in den Grundschulen die präventive Arbeit durch Beratung der Lehrkräfte und unterstützen bei diagnostischen Fragestellungen und der Erstellung von Lernplänen. Sie bieten bei Bedarf auch Leseintensivförderung, Förderung bei massiven Rechenschwächen, Förderung der Psychomotorik usw. an. Ziel ist es, Beeinträchtigung von Lernen rechtzeitig zu erkennen und durch gezielte Förderung gravierende Lernstörungen zu verhindern oder zu mildern. (...)
Die Förderzentren unterstützen die integrative Arbeit der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch die Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf, sie erstellen gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen einen individuellen sonderpädagogischen Förderplan, wirken mit bei der Planung, der Durchführung und Analyse von gemeinsamem Unterricht, beim Teamteaching und bei der ergänzenden Förderung sowie durch Beratung
und Unterstützung der beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler. Der gemeinsame Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen findet in Grundschulen und im Sekundarbereich 1 überwiegend in zum Ersten allgemein bildenden Schulabschluss führenden Schulen statt.
Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können zur Prüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen es erlauben und wenn im Verlauf des 9. Schulbesuchsjahres festgestellt wird, dass der Sonderpädagogischen Förderbedarf nicht mehr besteht.