Sonderpädagogische Diagnostik im Bereich Lernen
Zunächst erfolgt die Förderung durch die Regelschule
- sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen der Prävention in Klasse 1 und 2
- verlängerte Eingangsphase
- Erstellung von Lernplänen und intensivierte Elternarbeit
- binnendifferenzierter Unterricht
Sollten diese Fördermaßnahmen nicht ausreichen, dass die Leistungen des Schülers / der Schülerin sich verbessern und das Regelschulniveau erreichen, wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet. Dafür gibt es einen standardisierten Ablauf:
- Klassenleitung und Schulleitung melden den Schüler / die Schülerin mit der ausgefüllten Schülerakte Teil I (Download) bis Mitte Dezember des Kalenderjahres an das Förderzentrum. Eine Ausfüllhilfe steht zur Verfügung (Download).
- Die mit dem Gutachten beauftragte Sonderschullehrkraft
- führt Elterngespräche zum Verfahren und zur Anamnese
- führt Gespräche mit Klassen- und Fachlehrkräften
- hospitiert im Unterricht
- führt informelle und standardisierte Diagnostik mit dem Kind durch
- erstellt ein Gutachten und beantwortet die Frage, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
- bespricht das Gutachten mit den Eltern und ermittelt mit ihnen die weitere Beschulung des Kindes
- Die Schulleitung des Förderzentrums übersendet die vollständige Akte an das Schulamt, und der zuständige Schulrat weist den Förderbedarf zu, der i.d.R. ab dem kommenden Schuljahr gilt.
- Die Eltern werden schriftlich darüber informiert.