Die SIM

In Kooperation mit der Caspar Voght Schule bieten wir eine Sprachheil-Intensiv-Maßnahme (SIM) an.

Die SIM ist ein Angebot für einzuschulende Kinder, bzw. Kinder der Eingangsphase der Grundschule, die noch große Sprachschwierigkeiten haben und umfassende zusätzliche Förderung brauchen.

Der Kreis Pinneberg hat an zwei Standorten (Rellingen & Tornesch) für den Kreis diese SIM-Grundschulklassen eingerichtet, in denen die Kinder  für ein Jahr besonders intensiv sprachlich gefördert werden.

In der Maßnahme haben die Kinder morgens Grundschulunterricht und Sprachtherapie in 

Einzelförderung oder in der Kleingruppe. Nach einem gemeinsamen Mittagessen nehmen die Kinder verbindlich an sprachfördernden Nachmittagsangeboten teil.

Die Maßnahme zeichnet sich durch ein umfassendes Ganztagsangebot aus, welches alle Entwicklungsbereiche einbezieht und dennoch gezielt sprachheilpädagogische Schwerpunkte setzt. Sonderschullehrkräfte, Grundschullehrkräfte und Erzieher/Innen setzen das als Team zusammen um.

Für eine unverbindliche Beratung steht Ihnen das Förderzentrum (Tel.: 04101/564511) gerne zur Verfügung. Hier finden sie das Konzept.

Weitere Informationen auf der Homepage des Kreises Pinneberg:

Das Anmeldeverfahren

  • Die Grundschule spricht zunächst mit den Eltern. Ein Flyer steht unter www.kreis-pinneberg.de/SIM zum Download bereit.
  • Die Grundschule legt eine Akte an mit dem Formular sprachheilpädagogische Beratungsakte 2018(hier auch im Downloadbereich zu finden).
  • Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme des Verfahrens ist das Einverständnis der Eltern. Hierzu ist S.3 der Akte auszufüllen. Hier finden sich auch weitere Rahmenbedingungen für die SIM Beschulung (Ganztag/Transport/keine Ferienbetreuung...) Die Eltern müssen darüber informiert werden und ihr schriftliches Einverständnis geben.
  • Kopien vorhandener logopädischer Berichte etc. werden mit Einverständnis der Eltern der Akte angefügt
  • Die vollständige Akte wird bis Mitte Dezember (Anmeldeschluss!) an das zuständiges Förderzentrum weitergeleitet.
  • Das FöZ prüft in Rücksprache mit der Grundschule, ob eine SIM Beschulung sinnvoll und zielführend ist und fertigt dann ggf. ein sprachheilpädagogisches Beratungsgutachten an.
  • Das Abgabedatum aller fertigen Testakten im Schulamt (Kreiskoordination Sprache) bis ca. Mitte März
  • Koordinierung der SIM Plätze im April
  • Sollten die Eltern mit der SIM-Klasse nicht einverstanden sein, besuchen die Kinder ganz regulär die erste Klasse der Wohnort- oder Wunschgrundschule. Es gibt keinen sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache in der Eingangsphase.