Sonderpädagogische Diagnostik im Bereich Lernen

Zunächst erfolgt die Förderung durch die Regelschule

  • sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen der Prävention in Klasse 1 und 2
  • verlängerte Eingangsphase
  • Erstellung von Lernplänen und intensivierte Elternarbeit
  • binnendifferenzierter Unterricht

Sollten diese Fördermaßnahmen nicht ausreichen, dass die Leistungen des Schülers / der Schülerin sich verbessern und das Regelschulniveau erreichen, wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet. Dafür gibt es einen standardisierten Ablauf:

  • Klassenleitung und Schulleitung melden den Schüler / die Schülerin mit der ausgefüllten Schülerakte Teil I (Download) bis Mitte Dezember des Kalenderjahres an das Förderzentrum. Eine Ausfüllhilfe steht zur Verfügung (Download).
  • Die mit dem Gutachten beauftragte Sonderschullehrkraft
    • führt Elterngespräche zum Verfahren und zur Anamnese
    • führt Gespräche mit Klassen- und Fachlehrkräften
    • hospitiert im Unterricht
    • führt informelle und standardisierte Diagnostik mit dem Kind durch
    • erstellt ein Gutachten und beantwortet die Frage, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
    • bespricht das Gutachten mit den Eltern und ermittelt mit ihnen die weitere Beschulung des Kindes
  • Die Schulleitung des Förderzentrums übersendet die vollständige Akte an das Schulamt, und der zuständige Schulrat weist den Förderbedarf zu, der i.d.R. ab dem kommenden Schuljahr gilt.
  • Die Eltern werden schriftlich darüber informiert.